Ist nach einem Todesfall kein Testament vorhanden, regelt das Gesetz, wer als Erbe berufen ist und wer welchen Anteil an der Verlassenschaft erhält. Mit der Errichtung eines Testaments können Sie nach Ihren Vorstellungen regeln, wer welche Teile Ihres Vermögens bekommen soll. Wir beraten Sie, welche Möglichkeiten Sie bei der Errichtung eines Testaments haben und weisen Sie auch auf Fallen und Einschränkungen hin, die Sie bei der Errichtung Ihres Testaments beachten müssen.

Vor Abfassung Ihres Testaments ist es für Sie zunächst wesentlich zu wissen, wie die gesetzliche Erbfolge aussehen würde, welche Bedeutung zu Lebzeiten bereits vorgenommene Schenkungen bei der Ermittlung von Erb- und Pflichtteilsansprüchen spielen und welche Gestaltungsmöglichkeiten Ihnen grundsätzlich zur Verfügung stehen. Ein gutes Testament gewährleistet, dass Ihrem Willen nach Ihrem Tod mit Sicherheit entsprochen wird und Ihren Erben Streitigkeiten erspart bleiben.

Im Rahmen der Errichtung eines Testaments erörtern wir daher mit Ihnen, wie und an wen Sie Ihr Vermögen weitergeben möchten. Wir unterstützen Sie dabei, Ihren Willen unmissverständlich und juristisch richtig niederzuschreiben und stellen sicher, dass Ihr letzter Wille nicht durch Formmängel gefährdet wird.

Um eine wirklich ausgewogene und gerechte Regelung in einem Testament zu erreichen und um streitige Auseinandersetzungen unter den Erben zu vermeiden, klären wir Sie im Rahmen unserer Beratung auch über die allfällige Notwendigkeit von Pflichtteilsverzichten und Anrechnungsregelungen auf und errichten diese für Sie.

Ihr Testament wird in der Folge sicher im Notariat verwahrt. Durch eine Registrierung Ihres Testaments in dem vom österreichischen Notariat geführten Zentralen Testamentsregister ist sichergestellt, dass dieses nach Ihrem Tod auch sicher aufgefunden wird.

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