Die Schenkung ist die Übertragung von Vermögen ohne Gegenleistung. Von Übergabeverträgen spricht man, wenn die Übertragung nicht völlig unentgeltlich erfolgt, sondern sich der Übergeber Gegenleistungen vorbehält, etwa in Form von Wohn- oder Fruchtgenussrechten oder anderen Rechten, die zumeist der Absicherung des Übergebers dienen.

Bei Schenkungs- und Übergabeverträgen sehen wir uns als die idealen Berater. Neben unserer Kompetenz im Zusammenhang mit Immobilien berühren die zumeist im engen Familienkreis stattfindenden Schenkungen und Übergaben unmittelbar auch die erb- und pflichtteilsrechtlichen Ansprüche der Erben. Aufgrund unserer großen Erfahrung im Erbrecht sind wir auch in der Lage, Sie im Rahmen dieser Vorgänge zu Auswirkungen und Gestaltungsmöglichkeiten mit Blick auf das Erbrecht bestmöglich zu beraten.

Soweit es bei einer Schenkung / einer Übergabe um Immobilien geht, nehmen wir die sichere Übertragung im Grundbuch vor. Dabei umfasst unsere Tätigkeit auch alle notwendigen Nebenarbeiten wie:

  • Überprüfung des Grundbuchsstandes,
  • Erhebung der Flächenwidmung,
  • Verfassen der Vertragsurkunde,
  • Beurkundung,
  • Vornahme allfälliger Lastenfreistellungen,
  • Einholung allenfalls erforderlicher grundverkehrsbehördlicher Genehmigungen,
  • Selbstberechnung der Grunderwerbsteuer, Eintragungsgebühr und der Immobilienertragsteuer,
  • grundbücherliche Eintragung des Eigentumsrechtes sowie allfälliger weiterer Rechte.

Bei Schenkungen muss es natürlich nicht immer um Liegenschaften gehen. Auch bei allen anderen Schenkungen ist es sinnvoll, eine Beratung in Anspruch zu nehmen, da hier zumindest erb- und pflichtteilsrechtliche Ansprüche zu berücksichtigen sind.

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