Nach dem Tod einer Person, die ihren letzten gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich hatte, wird vom örtlich zuständigen Bezirksgericht ein Verlassenschaftsverfahren eingeleitet. Ziel dieses Verfahrens ist es, das Vermögen des Verstorbenen festzustellen an dessen rechtmäßige Erben zu übertragen.

Die Verlassenschaftsverfahren führen die österreichischen Notare als Gerichtskommissäre aufgrund einer gerichtlichen Verteilungsordnung und in Zusammenarbeit mit den Gerichten.

Der Notar wickelt dabei das gesamte Verlassenschaftsverfahren ab und unterstützt die Erben bei der Feststellung der vorhandenen Vermögenswerte sowie in ihren Überlegungen, wie sie unter Vermeidung unnötiger Steuern und Kosten im Einklang mit dem Gesetz und allenfalls vorhandenen letztwilligen Verfügungen eine bestmögliche Aufteilung der Verlassenschaft vornehmen können.

Das Verlassenschaftsverfahren endet mit der Einantwortung der Verlassenschaft an den/die Erben.

Auch im Anschluss an das eigentliche Verlassenschaftsverfahren werden verschiedene Aufgaben durch den Notar übernommen, wie etwa die Berechnung und Abfuhr anfallender Steuern und die Eintragung der Erben im Grundbuch.

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